1.1 / Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von LINDENBERGDESIGN – Andrea Lindenberg (nachfolgend »Agentur«) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend »Auftraggeber«), insbesondere für Dienstleistungen und Beratung aus den Bereichen Strategie, Design mit Spezialisierung auf Verpackungsdesign Branddesigns und der Markenentwicklung.
1.2 / Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.3 / Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Agentur den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 / Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.1 / Grundlage für den Vertragsschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten sind. Angebotsunterlagen sind grundsätzlich keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne, sondern Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
2.2 / Der Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Bindungsfrist an ein Angebot 10 Werktage.
2.3 / Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3.1 / Für Präsentationszwecke erstellte Leistungen bleiben bis zur abschließenden Beauftragung und vollständigen Vergütung im Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, in Präsentationen enthaltene Ideen, Entwürfe oder Werke, gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, an Dritte weiterzugeben oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu verwenden.
3.2 / Soweit die Agentur auf Einladung eines Auftraggebers an einer Präsentationsveranstaltung (»Pitch«) teilnimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Agentur hierfür eine angemessene Vergütung (Pitch-Fee) zu zahlen, die sämtliche Kosten für Personal, Material und etwaige Fremdleistungen abdeckt. Die Einzelheiten sind gesondert zu vereinbaren.
3.3 / Der Auftraggeber hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.
3.4 / Falls kein Auftrag erteilt wird, behält sich die Agentur vor, die präsentierte Arbeit für andere Auftraggeber zu verwenden.
3.5 / Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung von Präsentationsmaterial durch den Auftraggeber verpflichtet diesen zur vollständigen Honorarzahlung gemäß dem Angebot der Agentur oder ersatzweise marktüblichen Konditionen.
4.1 / Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.
4.2 / Im Rahmen des Auftrags besteht künstlerisch-gestalterische Freiheit. Die Abnahme darf nicht aus rein ästhetisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
4.3 / Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungen wird von der Agentur nur dann geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich vom Auftraggeber beauftragt wurde. Dies gilt insbesondere für die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit, der wettbewerbsrechtlichen Verwendbarkeit, der inhaltlichen Richtigkeit von Texten und Produktaussagen sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Lebensmittelrecht, Verpackungsgesetz, Kennzeichnungspflichten, Health Claims, Umweltaussagen). Gleiches gilt für technische Funktionsprüfungen sowie normgerechte Druckabnahmen.
4.4 / Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
4.5 / Die Agentur ist berechtigt, die beauftragten Leistungen durch eigene oder freie Mitarbeiter zu erbringen sowie Unteraufträge an Dritte zu erteilen.
4.6 / Sofern nicht anders im Angebot vereinbart, beinhaltet jeder Auftrag zwei Korrekturschleifen. Eine Korrekturschleife umfasst eine gebündelte Liste von Änderungswünschen des Auftraggebers. Jede weitere Korrekturschleife sowie grundlegende Änderungen, die von der ursprünglichen Konzeption abweichen (Autorenkorrekturen), werden nach Aufwand gemäß der gültigen Stundensätze der Agentur abgerechnet.
5.1 / Der Auftraggeber stellt alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten, Inhalte und Materialien vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Einzubindende Materialien sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format auszuhändigen.
5.2 / Der Auftraggeber trägt die rechtliche Verantwortung für alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien. Er versichert, Inhaber aller erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.
5.3 / Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen – einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
5.4 / Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm während der Bearbeitung übergebenen Entwürfe, Reinzeichnungen, Modelle und elektronischen Daten unverzüglich auf Mängel zu prüfen und der Agentur etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
5.5 / Verzögerungen aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Der Auftraggeber trägt den Mehraufwand, der durch die verspätete oder mangelhafte Mitwirkung entsteht (z. B. zusätzliche Personalkosten, Kosten für verschobene Fremdleistungen). Die Agentur wird diesen Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
5.6 / Der Auftraggeber wird weitere im Zusammenhang mit der Agenturdienstleistung stehende Leistungen nur im Einvernehmen mit der Agentur an Dritte vergeben.
6.1 / Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf der Grundlage der Stundensätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
6.2 / Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind unverbindlich. Überschreitungen von mehr als 10 % werden dem Auftraggeber angezeigt und bedürfen seiner Genehmigung.
6.3 / Die Honoraransprüche der Agentur entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht durch einen Kostenvoranschlag veranschlagt worden sind. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
6.4 / Sollte vereinbart sein, dass vor Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages erforderlich ist, gilt dieser spätestens nach 7 Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich und schriftlich widersprochen.
6.5 / Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.6 / Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag vorzeitig, ohne dass die Agentur dies zu vertreten hat, behält die Agentur den Anspruch auf die Vergütung für alle bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40 % des dafür vereinbarten Honorars als pauschalierter Schadensersatz für entgangenen Gewinn und Planungsaufwand fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
7.1 / Fremdkosten (z. B. Druck, Illustrationen, Fotografie, 3D-Rendering, Lizenzen, Übersetzungen, Lektorat) trägt der Auftraggeber.
7.2 / Für die Organisation, Koordination und Abwicklung von Fremdleistungen berechnet die Agentur eine Handling-Fee in Höhe von 15 % auf den Nettobetrag der Fremdkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.3 / Die Agentur ist berechtigt, Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder nach Bevollmächtigung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
7.4 / Die Agentur haftet nicht für Qualitätsmängel, Fehl- oder Minderlieferungen oder Lieferverzögerungen von Fremdleistungen, sofern sie diese nicht selbst verschuldet hat.
8.1 / Reisekosten und Übernachtungsaufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet (Flugreisen Economy, Bahn 1. Klasse, Mietwagen oder Kilometerpauschale von 0,50 €/km).
8.2 / Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
8.3 / Transportkosten und Spesen werden nach Aufwand berechnet.
9.1 / Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, bei Auftragserteilung eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 % der Gesamtauftragssumme zu verlangen. Die Agentur ist ferner berechtigt, dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
9.2 / Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.3 / Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
9.4 / Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10.1 / Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und gestalterischen Bereich an natürliche Personen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten sein kann. Die Melde- und Abgabepflicht liegt beim Auftraggeber.
10.2 / Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von den Rechnungen der Agentur in Abzug gebracht werden.
10.3 / Sollte die Agentur abweichend hiervon Künstlersozialabgaben abgeführt haben, besteht ein entsprechender Erstattungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber.
11.1 / Sämtliche von der Agentur angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Designs und Ideen sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 UrhG, selbst wenn die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt sein sollten. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere §§ 31 ff. und §§ 97 ff. UrhG, gelten zwischen den Parteien entsprechend.
11.2 / Sämtliche Leistungen der Agentur dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen der Entwürfe, Konzepte, Ideen, Designs oder Druckvorlagen, ist unzulässig.
11.3 / Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung übertragen.
11.4 / Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung (einfach oder ausschließlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt). Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht für den bei der Auftragserteilung erkennbar gemachten Zweck eingeräumt; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung.
11.5 / Der Auftraggeber darf Werke der Agentur nur im vereinbarten Umfang nutzen. Jede weitergehende Nutzung, Mehrfachnutzung oder Nutzung in zusätzlichen Ländern ist vergütungspflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Agentur.
11.6 / Die Bearbeitung, Veränderung oder Weitergabe von Werken an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
11.7 / Die Agentur ist berechtigt, auf bzw. in den Werken in üblicher Form als Urheber genannt zu werden.
11.8 / Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
11.9 / Die Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht verwendete Entwürfe verbleiben bei der Agentur.
12.1 / Bei Zuwiderhandlung gegen die Regelungen des § 11, insbesondere bei unberechtigter Nutzung oder Nachahmung eines Werkes, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Agentur ein branchenübliches Honorar zu zahlen.
12.2 / Die Vertragsstrafe beträgt mindestens das 1,5-fache der branchenüblichen Nutzungshonorare gemäß geltender Honorartabellen (insbesondere AGD-Vergütungstarifvertrag Design). Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
13.1 / Offene Arbeitsdateien (z. B. AI, INDD, PSD, Quelldateien) und Rohdaten sind nicht Bestandteil des Auftrags und stehen im Eigentum der Agentur.
13.2 / Eine Herausgabe von Arbeitsdateien erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.
13.3 / Druck- und Produktionsdaten werden in einem branchenüblichen Format bereitgestellt.
13.4 / Hat die Agentur dem Auftraggeber Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
14.1 / Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz (nachfolgend „KI-Systeme“) zur Unterstützung einzusetzen. Dieser Einsatz dient der Effizienzsteigerung, der Ideenfindung sowie der Erstellung von Entwürfen, Texten, Bildern oder Code-Fragmenten.
14.2 / Die Agentur sichert zu, dass bei der Nutzung von KI-Systemen keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Auftraggebers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung eingegeben oder zur Weiterentwicklung öffentlicher KI-Modelle verwendet werden. Die Agentur bevorzugt den Einsatz von KI-Systemen, die eine solche Nutzung für Trainingszwecke ausschließen.
14.3 / Die von der Agentur abgelieferten Arbeitsergebnisse bleiben das Resultat eines menschlichen, kreativen Steuerungsprozesses. Die Agentur überträgt die Nutzungsrechte am finalen Gesamtwerk gemäß § 11 dieser AGB. Da die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von rein KI-generierten Inhalten rechtlich nicht abschließend geklärt ist, kann die Agentur jedoch keine Garantie für die Schutzfähigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter an einzelnen, durch KI erstellten Werkteilen übernehmen.
14.4 / Die rechtliche Prüfung von Arbeitsergebnissen in Bezug auf Marken-, Design-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht bleibt gemäß § 4 und § 17 dieser AGB Aufgabe des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für KI-generierte Inhalte. Die Agentur empfiehlt ausdrücklich, eine rechtliche Prüfung (z. B. eine Markenrecherche für ein Logo) vorzunehmen, bevor das Arbeitsergebnis kommerziell genutzt wird. Eine Haftung der Agentur für die rechtliche Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit von durch KI unterstützten Leistungen wird ausgeschlossen.
14.5 / Durch die Bereitstellung eigener Daten, Inhalte oder Materialien an die Agentur erteilt der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung, dass diese Daten im Rahmen der Leistungserbringung in KI-Programmen verarbeitet werden dürfen, sofern dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Die Agentur verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Projekte zu verwenden. Die Nutzung der Daten erfolgt stets unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
15.1 / Soweit die Agentur im Rahmen ihrer Arbeitsergebnisse Typografien verwendet, handelt es sich – sofern nicht abweichend vereinbart – um lizenzierte Schriften Dritter.
15.2 / Die Nutzung dieser Schriften durch den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Lizenzierung durch den jeweiligen Rechteinhaber. Die Agentur räumt diesbezüglich keine Nutzungsrechte ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen behält die Agentur das Eigentum an allen Leistungen, Daten, Dateien, Unterlagen und Werbemitteln. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
17.1 / Nach Ablieferung prüft der Auftraggeber das Arbeitsergebnis unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen (Abnahmefrist).
17.2 / Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme gilt ferner als erfolgt mit Nutzung oder Bezahlung der Agenturleistung.
17.3 / Mit der Freigabe oder der als erfolgt geltenden Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte, Texte und Daten.
17.4 / Die Abnahme darf nicht aus ästhetisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
18.1 / Die Agentur haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
18.2 / Im Falle einer Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
18.3 / Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Verpackungsrechts, ist nicht Aufgabe der Agentur. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Die Agentur empfiehlt ausdrücklich eine rechtliche Prüfung durch Fachleute, insbesondere eine Markenrecherche vor Nutzung neuer Designs und Namen.
18.4 / Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
18.5 / Keine Haftung besteht für druck- und produktionsbedingte Farbabweichungen.
18.6 / Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei.
18.7 / Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Arbeitsergebnisse, sofern nicht Vorsatz oder Garantieverletzung vorliegt.
19.1 / In Aussicht gestellte Termine und Lieferfristen gelten nur als unverbindliche Orientierungshilfe. Sie gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als fix vereinbart wurden.
19.2 / Verzögerungen durch den Auftraggeber verlängern Fristen entsprechend.
19.3 / Bei höherer Gewalt (z. B. technische Ausfälle, Streik, Krankheit, Pandemie, Lieferverzug Dritter) verschieben sich Termine entsprechend. Die Agentur wird den Auftraggeber unverzüglich informieren. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wird dadurch nicht begründet.
20.1 / Die Agentur ist nicht verpflichtet, Projektdaten nach Abschluss des Auftrags länger als sechs Monate aufzubewahren.
20.2 / Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers sind Unterlagen gegen Erstattung der Kosten zurückzugeben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Agentur zur Vernichtung berechtigt.
20.3 / Längerfristige Archivierungsleistungen können gesondert vereinbart werden.
Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Arbeitsergebnisse unter Nennung des Auftraggebers zeitlich unbeschränkt zu Referenzzwecken zu nutzen, insbesondere für Website, Social Media, Präsentationen, Portfolio und Wettbewerbe.
22.1 / Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
22.2 / Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen, Daten und Inhalte. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Projekts und mindestens 24 Monate über dessen Beendigung hinaus.
22.3 / Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung, insbesondere bei der Beauftragung von Fremdleistungen, notwendig ist.
23.1 / Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall der Beauftragung und für die Laufzeit des sich anschließenden Auftragsverhältnisses weder durch die Agentur eingesetzte oder vorgestellte Freiberufler, Subunternehmer oder externe Experten unmittelbar oder mittelbar abzuwerben, zu beschäftigen oder zu beauftragen, noch Leistungen, Projekte oder Geschäftsgelegenheiten, die durch die Agentur initiiert oder vermittelt wurden, unter Umgehung von Agentur direkt mit diesen Personen oder deren Unternehmen abzuwickeln.
23.2 / Jede Umgehung oder Beauftragung ohne schriftliche Zustimmung der Agentur löst eine Vertragsstrafe in Höhe der 3-fachen Auftragssumme des aktuellen Auftragsverhältnis zwischen Agentur und Auftraggeber aus, mindestens jedoch 7.500 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
24.1 / Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.2 / Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat – der Sitz der Agentur.
24.3 / Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
24.4 / Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Dezember 2025